Bürgerenergie Bösingen-Herrenzimmern i.G.

Energie in Bürgerhand

Die Gründungsphase läuft an

05.05.2026
AG Öffentlichkeitsarbeit


Es wird konkret: Am Dienstag, 19. Mai 2026, gründet sich die Bürgerenergie Bösingen-Herrenzimmern eG im Kreis der Gründungsmitglieder. Parallel ist unsere neue, kürzere Internet-Adresse www.buergerenergie-bhz.de live geschaltet. Sie macht auch im Namen sichtbar, dass die Genossenschaft beide Ortsteile — Bösingen und Herrenzimmern — umfasst.

Was am 19. Mai passiert

Bei der Gründungsversammlung treffen sich die rund zwei Dutzend Gründungsmitglieder, um die formellen Schritte für die Genossenschaftsgründung zu vollziehen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem:

  • die Beschlussfassung über die Satzung (in der mit dem Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband abgestimmten Fassung)
  • die Wahl des Vorstands (drei Personen: Vorsitz, Finanzen, Technik)
  • die Wahl des Aufsichtsrats (drei Personen)
  • die formale Beauftragung des Vorstands mit der Anmeldung beim Genossenschaftsregister

Damit ist der formale Startschuss gegeben — die Genossenschaft existiert ab dem 19. Mai als „eG in Gründung", bis sie vom Registergericht eingetragen wird.

Neue Internet-Adresse: buergerenergie-bhz.de

Mit der bisherigen Adresse buergerenergie-boesingen.de war ein Ortsteil im Namen vertreten — und einer nicht. Mit dem Kürzel BHZ für Bösingen-Herrenzimmern haben wir jetzt eine Adresse, die beide Ortsteile gleichberechtigt enthält und gleichzeitig deutlich kürzer ist.

Beide Adressen funktionieren parallel weiter. Wer ein altes Lesezeichen hat, eine ältere Visitenkarte oder einen QR-Code aus früheren Materialien, landet weiterhin am Ziel. Auch die E-Mail-Adresse info@buergerenergie-boesingen.de bleibt erhalten — Sie können uns aber ab sofort genauso gut unter info@buergerenergie-bhz.de erreichen.

Stand der Beteiligung — 155 Interessentinnen und Interessenten

Seit der Bürgerinformationsveranstaltung am 21. April haben sich 155 Interessentinnen und Interessenten in unsere Liste eingetragen. Das ist eine sehr gute Basis für die kommenden Schritte: Die Mitgliederliste ist ein wichtiges Signal an den Genossenschaftsverband und die finanzierenden Banken, dass das Vorhaben in der Gemeinde verankert ist.

Was Sie jetzt tun können — Absichtserklärung

Wer noch nicht in der Liste steht oder seine Absichtserklärung ausfüllen möchte, findet das Formular auf unserer Webseite. Sie nennen uns die Größenordnung Ihrer geplanten Einlage — ab 100 € Mindestanteil, nach oben offen. Die Erklärung ist nicht rechtlich bindend; sie ist ein Signal: „Ich bin dabei, mit Betrag X."

Das Formular gibt es als PDF zum Herunterladen, Ausfüllen und Zurücksenden — per Post oder Mail an info@buergerenergie-bhz.de.

Wie es nach dem 19. Mai weitergeht

Nach der Gründungsversammlung folgt die offizielle Gründungsprüfung durch den Genossenschaftsverband, anschließend die Eintragung im Genossenschaftsregister. Erst nach der Eintragung können Bürgerinnen und Bürger formal Mitglied werden und Anteile zeichnen. Den genauen Termin der Zeichnungsversammlung kommunizieren wir, sobald die Eintragung sicher ist.

Was die Gemeinde davon hat

Eine Kommune kann erneuerbare Energien auf verschiedenen Wegen finanzieren — von der Eigenregie bis zu Contracting mit einem Energieversorger. Mit der BEG bekommt die Gemeinde Bösingen einen zusätzlichen Contracting-Partner — in Bürgerhand, lokal verwurzelt. Welcher Weg im Einzelfall der beste ist, entscheidet die Gemeinde frei auf Basis des besten Angebots. Bei den ersten drei Dächern (Schulkomplex, Turn- und Festhalle Herrenzimmern, Aussegnungshalle) fließt keine kommunale Investition — dafür entstehen regionale Wertschöpfung und ein sichtbarer Beitrag zur kommunalen Klimabilanz.


Energie in Bürgerhand — wir machen Bösingen und Herrenzimmern ein Stück unabhängiger.


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