Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Häufig gestellte Fragen

Grundlagen zur Energiegenossenschaft

Was ist eine eingetragene Genossenschaft (eG)?

Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen mit dem Ziel, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb ihre wirtschaftlichen Interessen zu fördern. Das Besondere: Alle Mitglieder haben eine Stimme — unabhängig davon, wie viel Geld sie investiert haben. Es zählt nicht der Geldbeutel, sondern die Beteiligung.

Was bedeutet “i.G.” hinter dem Namen?

“i.G.” steht für “in Gründung”. Die Bürgerenergie Bösingen-Herrenzimmern befindet sich derzeit in der formalen Gründungsphase: Die Unterlagen sind seit dem 15. April 2026 beim BWGV in Vorprüfung, die Gründungsversammlung im kleinen Kreis ist für den 19. Mai 2026 angesetzt. Nach Beschluss von Satzung und Geschäftsplan, Wahl von Vorstand und Aufsichtsrat folgt die Eintragung beim Genossenschaftsregister — danach entfällt das “i.G.” und es heißt nur noch “eG”. Viele erfolgreiche Energiegenossenschaften haben genau so angefangen.

Wird eine eigene Genossenschaft gegründet oder schließt sich Bösingen einer bestehenden an?

Wir gründen eine eigene Genossenschaft mit Sitz in Bösingen — die Bürgerenergie Bösingen-Herrenzimmern eG. Das ist eine bewusste Entscheidung des Gründungsteams im Einvernehmen mit den inzwischen über 170 Interessenten: lokale Verankerung, lokale Mitsprache, lokale Wertschöpfung.

Wir sind dabei nicht allein, sondern gut vernetzt. Wir pflegen Kontakte zu:


Mitgliedschaft und Kosten

Wie viel kostet eine Mitgliedschaft?

Mitglied wird man durch den Erwerb mindestens eines Geschäftsanteils — das ist eine einmalige Einlage, kein Jahresbeitrag. Die genaue Höhe wird in der Satzung festgelegt. Wir planen einen Geschäftsanteil ab 100 Euro, damit Bürger aus allen Einkommensschichten mitgestalten können. Eine Genossenschaft lebt von der Vielzahl ihrer Mitglieder, nicht von wenigen reichen Investoren.

Kann ich mehr investieren?

Ja. Mit Zustimmung des Vorstands können Sie sich mit weiteren Geschäftsanteilen beteiligen — sobald der erste voll eingezahlt ist. Das ist freiwillig. Beispiel: Bei unserer Partnerin in Sulz können Mitglieder zwischen 100 und 20.000 Euro investieren.

Kann ich meine Einlage jederzeit zurückbekommen?

Eine Genossenschaft braucht für ihre Investitionen — PV-Anlagen, Wärme, Speicher — verlässlich kalkulierbares Eigenkapital. Deshalb ist die Einlage nicht jederzeit kündbar, dafür gibt es aber mehrere geordnete Wege:

  • Ordentliche Kündigung mit 2 Jahren Frist. Sie können Ihre Mitgliedschaft (und damit Ihre Anteile) mit einer Kündigungsfrist von 2 Jahren zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen. Die Auszahlung erfolgt nach dem dann festgestellten Wert Ihres Anteils.
  • Übertragung an andere Mitglieder. Sie können Ihre Anteile auch auf ein anderes Mitglied übertragen — formal mit Zustimmung des Vorstands. Das geht in der Regel deutlich schneller als eine Kündigung und ist die übliche Lösung, wenn jemand wegzieht oder kurzfristig auf das Kapital zugreifen möchte und es einen Übernahmewilligen im Mitgliederkreis gibt.
  • Härtefälle. Für unvorhergesehene Notlagen (z.B. schwere Krankheit, plötzliche existenzielle Belastung) gibt es Sonderregelungen des Vorstands. Diese sind Einzelfallentscheidungen — keine Garantie, aber ein bewusst eingebauter Notausgang.

Die genauen Regelungen stehen in unserer Satzung .

Habe ich Haftung für Schulden der Genossenschaft?

Nein. Die Haftung ist beschränkt auf Ihre Einlage. Sie können maximal das verlieren, was Sie investiert haben. Das ist ein großer Vorteil der Genossenschaftsform.

Bekomme ich Dividende?

Ja — und genau das ist die Idee einer Bürgerenergiegenossenschaft. Wenn unsere PV-Anlagen Strom produzieren und verkaufen, entstehen Erträge. Diese Erträge wandern nicht als Zins an eine Bank, nicht als Rendite an externe Investoren und nicht als Gewinn an einen Energiekonzern — sondern als Dividende an die Bürgerinnen und Bürger zurück, die das Geld eingelegt haben. Wertschöpfung im Ort, von Bürgern für Bürger.

Was realistisch zu erwarten ist:

  • Vergleichbare Energiegenossenschaften — etwa die Bürgerenergie Sulz — zahlen derzeit Dividenden in der Größenordnung von 2–3,5% pro Jahr.
  • Auch wir streben ab dem zweiten Geschäftsjahr Ausschüttungen in dieser Größenordnung an. Das erste Geschäftsjahr ist für Aufbau- und Anlaufkosten reserviert.
  • Über die genaue Höhe entscheidet jedes Jahr die Generalversammlung — also Sie und die anderen Mitglieder.

Was die Genossenschaftsform besonders macht:

  • Steuerlich begünstigt — bis 1.000 € pro Person und Jahr (Ehepaare 2.000 €) bleibt die Dividende über den Sparerpauschbetrag steuerfrei (siehe nächste Frage).
  • Keine Provisionen, keine Vermittler — anders als bei Fonds oder Anleihen fließen die Erträge direkt an Sie.
  • Lokal sichtbar — Sie sehen, was Ihr Geld bewirkt: PV-Anlagen auf den Dächern Ihrer Gemeinde, günstigere Energie für die kommunalen Gebäude und schrittweise mehr Unabhängigkeit von fossilen Energien.

Eine Dividende ist keine Garantie — sie hängt vom wirtschaftlichen Erfolg ab. Aber das Geschäftsmodell ist konservativ kalkuliert: Strom wird zuerst vor Ort verbraucht, der Rest ins Netz eingespeist, und das Investitionsrisiko ist über das Gate-Prinzip auf jede Stufe einzeln begrenzt.

Muss ich die Dividende versteuern? Gibt es Freibeträge? Kann ich sie wieder anlegen?

Die Dividende einer Genossenschaft ist ein Kapitalertrag (§ 20 EStG) und wird steuerlich behandelt wie Zinsen oder Aktien-Dividenden.

Abgeltungsteuer 25%. Auf Kapitalerträge zahlt man pauschal 25% Steuer, dazu Solidaritätszuschlag (5,5% auf die Steuer) und ggf. Kirchensteuer. Effektiv landet man je nach Konfession bei ca. 26,4% bis 27,8%. Die Genossenschaft führt diese Steuer direkt ans Finanzamt ab — Sie bekommen die Dividende netto, müssen sich um die Abführung also selbst nicht kümmern.

Sparerpauschbetrag — 1.000 € pro Person und Jahr steuerfrei. Pro Person sind 1.000 € Kapitalerträge im Jahr steuerfrei (Ehepaare zusammen 2.000 €). Wer einen Freistellungsauftrag bei der Genossenschaft hinterlegt, bekommt die Dividende bis zu diesem Betrag ohne Steuerabzug ausgezahlt. Bei einer Einlage in der typischen Größenordnung (z.B. 1.000–5.000 €) und einer Dividende von 2–3,5% bleibt man damit in aller Regel komplett im Freibetrag — also steuerfrei, sofern der Freibetrag nicht schon durch Bankzinsen oder andere Kapitalerträge ausgeschöpft ist.

Günstigerprüfung bei niedrigem Steuersatz. Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25%, können Sie in der Steuererklärung (Anlage KAP, Günstigerprüfung) beantragen, dass die Kapitalerträge mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Das Finanzamt rechnet dann automatisch die für Sie günstigere Variante. Lohnt sich vor allem für Rentner und für Mitglieder mit geringem zu versteuerndem Einkommen.

„Thesaurierung" im Fonds-Sinne gibt es bei Genossenschaften nicht. Eine Dividende gilt steuerlich als zugeflossen, sobald sie beschlossen ist — auch wenn Sie sie nicht abrufen. Sie können sie aber für weitere Geschäftsanteile verwenden und auf diesem Weg wieder in die Genossenschaft investieren (mit Zustimmung des Vorstands, sobald Ihr erster Anteil voll eingezahlt ist). Steuerlich entspricht das einer Ausschüttung mit anschließender Neueinlage.

Hinweis: Das ist eine allgemeine Information und keine steuerliche Beratung. Für Ihre konkrete Situation — etwa wenn Sie schon Freistellungsaufträge bei der Bank haben oder als Rentner unter den Grundfreibetrag fallen — wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.


Projekte in Bösingen und Herrenzimmern

Was ist das erste geplante Projekt?

Stufe 1: PV-Anlagen auf kommunalen Dächern in unserer Gemeinde. Die BEG speist zuerst dort ein, wo der Strom auch direkt gebraucht wird — in den jeweiligen Liegenschaften. Ergänzend wird in einer späteren Stufe geprüft, ob Batteriespeicher und Wärmepumpen für kommunale Gebäude sinnvoll integriert werden können.

Warum diese Dächer?

Geeignete Dächer bringen gute Voraussetzungen mit:

  • Große, gut ausgerichtete Dachflächen für PV-Anlagen
  • Hoher Eigenverbrauch vor Ort — der erzeugte Strom kann unmittelbar in der jeweiligen Liegenschaft genutzt werden.
  • Sichtbarkeit in der Gemeinde — Projekte, die Bürgerinnen und Bürger jeden Tag sehen und die zeigen: Bösingen und Herrenzimmern setzen die Energiewende gemeinsam um.

Was hat die Gemeinde davon?

Die Gemeinde profitiert als Stromabnehmerin von günstigeren Energiekosten auf ihren eigenen Liegenschaften — ohne selbst investieren zu müssen. Die Genossenschaft trägt das Investitionsvolumen über Bürger-Einlagen und ergänzende Darlehen. Gleichzeitig werden die ausgewählten kommunalen Gebäude schrittweise unabhängiger von fossilen Energieträgern. Bürgermeister Schuster hat es auf der Bürgerinformationsveranstaltung am 21. April 2026 so zusammengefasst: „Wer Energiekosten spart, schafft Spielraum für den Erhalt öffentlicher Einrichtungen."

Gibt es darüber hinaus weitere Ideen?

Ja. Der Geschäftsplan sieht einen stufenweisen Ausbau über mehrere Phasen vor — nach dem Gate-Prinzip: Jede weitere Stufe wird erst angegangen, wenn die vorhergehende erfolgreich umgesetzt ist. Denkbar sind unter anderem:

  • Weitere PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden
  • Wärmeversorgung kommunaler Gebäude (z.B. Wärmepumpe, ggf. mit Abwasser- oder Erdwärmequelle)
  • Energy Sharing — günstigerer Strom direkt für Mitglieder, sobald die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie verfügbar ist

Stufe 1 ist zugesagt, alles Weitere ist Projektidee in Prüfung.

Sind weitere Projekte schon festgelegt?

Nein. Festgelegt ist Stufe 1 mit PV-Anlagen auf kommunalen Dächern. Alle weiteren Stufen sind Projektideen in Prüfung. Sie werden mit der Gemeinde, dem BWGV und den Mitgliedern der Genossenschaft schrittweise abgestimmt — und als Mitglied stimmen Sie bei wichtigen Fragen in der Generalversammlung mit.


Mitsprache und Stimmrecht

Wie funktioniert Mitsprache in einer Genossenschaft?

Es gibt drei Gremien:

  • Generalversammlung — Alle Mitglieder treffen sich und entscheiden über wichtige Dinge (1 Mitglied = 1 Stimme)
  • Aufsichtsrat — Wird von der Generalversammlung gewählt, kontrolliert den Vorstand
  • Vorstand — Wird vom Aufsichtsrat eingesetzt, führt das tägliche Geschäft

Sie als Mitglied haben eine Stimme in der Generalversammlung — egal ob Sie 100 oder 10.000 Euro investiert haben.

Muss ich selbst im Vorstand mitarbeiten?

Nein. Aber wenn Sie Lust haben: Es gibt immer Platz für engagierte Menschen im Vorstand oder Aufsichtsrat. Das ist freiwillig.


Datenschutz und Sicherheit

Wo werden meine Daten gespeichert?

Wir speichern Ihre Daten ausschließlich nach deutschem Datenschutzrecht (DSGVO/BDSG) — und auf Servern in Deutschland. Konkret nutzen wir die Infrastruktur der Hostsharing eG, einer Genossenschaft mit Sitz in Hamburg, sowie eine eigene Nextcloud-Instanz für die Zusammenarbeit im Gründungsteam. Genossenschaftliche Selbsthilfe auch bei der Infrastruktur — keine US-Hyperscaler, keine Datenweitergabe an Dritte.

Wofür nutzen Sie meine E-Mail-Adresse?

Ausschließlich um Sie auf dem Laufenden zu halten:

  • Neuigkeiten über die Gründung
  • Termine für Mitgliederversammlungen
  • Wichtige Informationen zu Projekten und Dividenden

Niemals für Werbung von Drittanbietern oder sonstigen Unsinn.


Häufige Einzelfragen

Bestimmen die Mitglieder die Projekte der Ertragsverwertung?

Ja — letztlich entscheidet die Generalversammlung (alle Mitglieder) über große Investitionsentscheidungen. Der Vorstand bereitet Vorschläge vor, aber ohne Zustimmung der Mitglieder läuft nichts.

Altersstruktur der Dächer — kann PV überall installiert werden?

Gute Frage. Nicht jedes Dach ist für PV geeignet (Alter, Statik, Ausrichtung). Das werden wir gemeinsam mit Ihnen und Experten prüfen. Das ist Teil der Projektentwicklung.

Wie konkurrenzfähig ist eine Genossenschaft gegenüber großen Energiekonzernen?

Beim reinen Strompreis aus dem Netz können wir nicht mit den großen Konzernen konkurrieren — das ist auch nicht unser Ziel. Was die BEG bietet, ist anders gelagert:

  • Wertschöpfung bleibt im Ort — Gewinne fließen als Dividende an die Mitglieder zurück, nicht an externe Aktionäre
  • Demokratische Mitsprache — 1 Mitglied = 1 Stimme, unabhängig von der Einlagenhöhe
  • Nachhaltige, lokale Energieversorgung — auf bekannten Dächern, mit nachvollziehbaren Projekten
  • Energy Sharing in Aussicht — sobald die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie verfügbar ist, kann lokal erzeugter Strom direkt günstiger an Mitglieder geliefert werden
  • Schrittweise Unabhängigkeit von Preis- und Politikrisiken der großen Konzerne

Wo finde ich Satzung, Geschäftsplan und Leitbild?

Direkt auf der Startseite verlinkt:

Die Satzung wurde von der Gründungsversammlung am 19. Mai 2026 einstimmig beschlossen.


Kontakt bei weiteren Fragen

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