Baustart Schulkomplex Bösingen — die BEG geht los
13.10.2026
AG Öffentlichkeitsarbeit
Diese Woche beginnt der Bau unserer PV-Anlage auf dem Schulkomplex Bösingen. Auf dem Dach der Grundschule entsteht eine 99-kWp-Anlage mit Batteriespeicher — und: der Strom vom Dach soll von Anfang an direkt an Schule, Hallen und Lehrschwimmbecken gehen.
Baustart ab Dienstag, 13.10.2026
Die Montagearbeiten starten auf dem Dach der Grundschule (Nordseite, teils mit Gerüst). Anschließend folgen Wechselrichter und Batteriespeicher an der Nordseite sowie die Elektroinstallation im Technikraum der Schule und am Zählerschrank in der Mehrzweckhalle. Bis zur Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber rechnen wir mit rund vier Wochen Bauzeit.
Mehr zum Projekt findest du unter www.buergerenergie-bhz.de/aktuell .
Gute Nachricht: Strom direkt an Schule, Hallen und Lehrschwimmbecken
Die Gemeinde hat die vergaberechtlichen Voraussetzungen für einen direkten Strombezug von Schule, Hallen und Lehrschwimmbecken aus unserer Anlage weitestgehend geklärt. Damit streben wir an, den Strom vom Dach von Anfang an direkt in den Schulkomplex zu liefern. Die Anlage wird deshalb als Überschusseinspeisungsanlage umgesetzt: Was der Schulkomplex nicht selbst verbraucht, geht ins öffentliche Netz.
Das Ziel, Bürgerstrom lokal zu nutzen, rückt damit in greifbare Nähe — eine tolle Nachricht für alle Beteiligten.
Eintragung ins Genossenschaftsregister — Stand
Der Antrag auf Eintragung liegt seit 25.09.2026 beim Registergericht. Der Notar geht weiterhin von einer zügigen Eintragung aus; eine Rückmeldung des Registergerichts erwarten wir in den nächsten Tagen bis Wochen. Bis die Eintragung erfolgt ist, bleiben wir die Bürgerenergie Bösingen-Herrenzimmern eG i.G. (Vor-Genossenschaft nach § 54 BGB) — Vertragsschlüsse laufen in dieser Zeit mit einem Übergangs-Baustein, der sicherstellt, dass die Verträge mit der Eintragung lückenlos auf die eingetragene Genossenschaft übergehen.
Finanzierung bis zur Eintragung ist gesichert
Die Finanzierung des Baubeginns ist über unsere Hausbank und erste Einlagen der Gründungsmitglieder abgesichert. Der Vorstand kann die vereinbarte Anzahlung zum Baubeginn leisten, ohne auf die Eintragung ins Register warten zu müssen.
Was kommt als Nächstes?
Mit der Eintragung öffnen wir die Möglichkeit zur Zeichnung von Genossenschaftsanteilen für alle Interessentinnen und Interessenten. Eine kurze Anleitung zum Beitritt stellen wir rechtzeitig zur Verfügung. Bis dahin bleibt deine Absichtserklärung unverbindlich und ohne Zahlungspflicht.